Für Händler
Registrierung und Zulassung
Die Nutzung der Plattform als Händler setzt eine erfolgreiche Registrierung und die Zustimmung zu diesen AGB voraus. Im Registrierungsprozess wird ausdrücklich auf diese AGB hingewiesen; mit Abschluss der Registrierung gilt die Zustimmung als erteilt.
Händler versichern bei der Registrierung, dass sie ein ordnungsgemäß geführtes Gewerbe betreiben und alle für den Vertrieb ihrer Produkte notwendigen Genehmigungen, Zertifizierungen und behördlichen Zulassungen besitzen. Sie stellen die zur Händlerüberprüfung gesetzlich erforderlichen Informationen und Nachweise bereit und halten diese aktuell. Careunion kann erforderliche Angaben und Belege nach Maßgabe von Art. 30 DSA prüfen und bis zum Abschluss erforderlicher Prüfungen die Freischaltung zurückstellen.
Careunion kann eine Registrierung bei fehlenden gesetzlichen Zulassungsvoraussetzungen oder aus sachlich gerechtfertigten Gründen ablehnen. Einschränkungen, Sperrungen und Beendigungen bestehender Händlerzugänge erfolgen nach Maßgabe der anwendbaren gesetzlichen Anforderungen, insbesondere der Informations- und Begründungspflichten.
Sollten Händler eigene Allgemeine Geschäftsbedingungen verwenden, gelten diese im Verhältnis zu Careunion nicht. Im Verhältnis zwischen Careunion und Händlern haben diese AGB ausschließlichen Vorrang. Abweichende Händler-AGB werden auch dann nicht Vertragsbestandteil, wenn Careunion ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
Der Plattformzugang ist ausschließlich für eigene gewerbliche Angebote des registrierten Händlers bestimmt. Eine Nutzung für Angebote Dritter, eine Unterlizenzierung oder ein Weiterverkauf des Zugangs sind ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung von Careunion untersagt.
Nutzer sind verpflichtet, ihre Zugangsdaten sicher aufzubewahren und vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Die Weitergabe von Zugangsdaten an Dritte ist untersagt. Bei Verdacht auf eine Kompromittierung des Accounts ist Careunion unverzüglich zu informieren. Für Schäden, die durch eine schuldhafte Verletzung dieser Pflicht entstehen, haftet der Nutzer selbst.
Zulässige und unzulässige Produkte
Auf der Plattform dürfen Händler ausschließlich Produkte anbieten, die dem medizinischen und pflegerischen Fachbedarf zuzuordnen sind. Zulässige Produktkategorien umfassen unter anderem:
- Medizinisches Verbrauchsmaterial (z.B. Nitrilhandschuhe, Verbände, Pflaster, Einmalmaterialien)
- Medizinische Geräte und Hilfsmittel (soweit nicht zulassungspflichtig im Sinne der MDR/IVDR)
- Therapiezubehör (z.B. Physiobälle, Trainingsgeräte für die Rehabilitation)
- Fachbücher und Lehrmittel für den medizinischen und pflegerischen Bereich
- Sonstige Betriebsmittel für Pflegeeinrichtungen und medizinische Betriebe
Ausdrücklich verboten ist das Anbieten, Bewerben oder Verkaufen folgender Produkte:
- Verschreibungspflichtige Medikamente jeder Art
- Antibiotika sowie andere rezeptpflichtige Arzneimittel
- Schmerzmittel mit arzneimittelrechtlicher Zulassungspflicht
- Betäubungsmittel im Sinne des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG)
- Cannabis-Produkte mit medizinischer Zulassung
- Alle sonstigen Produkte, die strengen behördlichen oder arzneimittelrechtlichen Regulierungen unterliegen oder deren Vertrieb einer gesonderten Zulassung bedarf
Händler, die unzulässige Produkte einstellen, haften für alle daraus entstehenden Schäden, Bußgelder und Kosten. Careunion ist berechtigt, entsprechende Angebote unverzüglich zu entfernen und den Händlerzugang zu sperren.
Produkte, die gesetzlich ausschließlich an gewerbliche Abnehmer (B2B) verkauft werden dürfen, dürfen auf der Plattform ausschließlich für zugelassene institutionelle Zielgruppen angeboten werden. Careunion stellt hierfür eine technische Sichtbarkeitsfunktion bereit. Die korrekte Konfiguration liegt ausschließlich in der Verantwortung des Händlers. Bei versehentlichem oder vorsätzlichem Verkauf an nicht berechtigte Zielgruppen haftet der Händler allein und vollumfänglich.
Lieferung und Haftung
Die Lieferverpflichtung sowie die Verantwortung für die ordnungsgemäße, fristgerechte und vollständige Lieferung bestellter Waren liegt ausschließlich beim jeweiligen Händler.
Der Händler haftet gegenüber dem Kunden für jede verschuldete Verzögerung sowie für den vollständigen oder teilweisen Ausfall der Lieferung. Careunion übernimmt hierfür keine Haftung.
Händler sind verpflichtet, realistische Lieferzeiten anzugeben und Kunden unverzüglich über Verzögerungen oder Lieferausfälle zu informieren.
Gutscheine bei Teilretouren
Wird ein Gutschein eingelöst, der an einen Mindestbestellwert geknüpft ist, und führt eine spätere Teilretoure dazu, dass der verbleibende Bestellwert diesen Mindestbestellwert unterschreitet, so bleibt der gewährte Rabatt dennoch bestehen. Der Gutschein wird in diesem Fall nicht nachträglich zurückgenommen. Die Erstattung erfolgt auf Basis des tatsächlich gezahlten, bereits rabattierten Betrags.
Provision, Careunion Servicegebühr und Transaktionsgebühr
Für jeden über Careunion abgeschlossenen Kauf fällt eine Händlerprovision von 13 % des tatsächlich verbleibenden Nettowarenwerts an. Versandkosten, Umsatzsteuer und gesondert ausgewiesene Verzugsgebühren sind nicht provisionspflichtig. Produktbezogene Rabatte und Erstattungen vermindern die Bemessungsgrundlage. Bei Bestellungen mit mehreren Händlern erfolgt die Berechnung für jeden Händler gesondert.
Zusätzlich zur Provision gelten abhängig von der gewählten Zahlungsart folgende Careunion Transaktionsgebühren:
| Zahlungsart | Zusätzliche Gebühr | Bemessungsgrundlage |
|---|---|---|
| PayPal | 6 % | Tatsächlich verarbeiteter Zahlungsbetrag der jeweiligen Händlertransaktion |
| Stripe, Kreditkarte | 3,5 % zuzüglich 0,35 € | Tatsächlich verarbeiteter Zahlungsbetrag der jeweiligen Händlertransaktion |
| Stripe, Klarna | 3,5 % zuzüglich 0,35 € | Tatsächlich verarbeiteter Zahlungsbetrag der jeweiligen Händlertransaktion |
| Kauf auf Rechnung (B2B) | 2,99 % der Händlerprovision zuzüglich 0,35 € | Nur bei Begleichung der Händlerforderung über den bereitgestellten Zahlungslink; keine zusätzliche allgemeine Careunion Servicegebühr |
Die vorstehenden Gebühren sind vertragliche Gebühren gegenüber Careunion und nicht mit den unmittelbar zwischen einem Zahlungsdienstleister und dem Händler vereinbarten Entgelten gleichzusetzen. Etwaige Umsatzsteuer auf Careunion Gebühren richtet sich nach den gesetzlichen Vorschriften. Die konkrete Gebührenabrechnung wird dem Händler nachvollziehbar ausgewiesen.
Rückerstattungen und Stornierungen:
- Bei einer vollständigen Rückerstattung einer Händlertransaktion werden sowohl die darauf entfallende Händlerprovision als auch die berechnete Careunion Transaktionsgebühr vollständig gutgeschrieben beziehungsweise erstattet. Bei mehreren Händlern bezieht sich dies auf den jeweils vollständig rückerstatteten Händleranteil.
- Bei einer Teilrückerstattung wird die Händlerprovision anhand des verbleibenden Nettowarenwerts neu berechnet und die Differenz gutgeschrieben.
- Bei einer Teilrückerstattung nach erfolgter Zahlung bleibt die für diese Zahlung bereits angefallene Careunion Transaktionsgebühr bestehen.
- Bei einer Teilrückerstattung vor der Zahlungsabwicklung wird die Bemessungsgrundlage der Transaktionsgebühr um den erstatteten beziehungsweise stornierten Betrag vermindert. Tatsächlich gezahlte Verzugsgebühren werden, soweit sie Bestandteil des abgewickelten Zahlungsbetrags sind, bei der Bemessung berücksichtigt.
- Wird eine Bestellung vor einer Zahlungsabwicklung vollständig storniert, fallen für die nicht abgewickelte Händlertransaktion weder Provision noch Careunion Transaktionsgebühr an.
Eine vollständige Rückerstattung umfasst bei der betroffenen Händlertransaktion grundsätzlich auch die zugehörigen Versandkosten. Bei Teilrückerstattungen werden Versandkosten nur erstattet, soweit dies gesetzlich erforderlich ist oder im Einzelfall vereinbart wurde. Gesetzliche Ansprüche der Käufer bleiben unberührt.
Änderungen der Gebührensätze werden unter Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen, insbesondere der gegebenenfalls anwendbaren Verordnung (EU) 2019/1150, mitgeteilt. Eine Änderung erfolgt nicht rückwirkend für bereits abgeschlossene Transaktionen.
Provisions- und Servicegebühren, Zahlungsbedingungen und Auszahlung
Bei PayPal sowie bei über Stripe abgewickelten Kreditkarten- und Klarna-Zahlungen werden Händlerprovision und Careunion Transaktionsgebühr mit erfolgreicher Zahlungsabwicklung fällig und im Rahmen der Abrechnung berücksichtigt.
Beim B2B Rechnungskauf wird die Händlerprovision nach vollständigem Eingang der Käuferzahlung beziehungsweise nach dem im Abschnitt „Inkassoverfahren und Fälligkeit der Händlergebühren“ beschriebenen Übergang des Forderungsmanagements fällig. Die zusätzliche Zahlungslinkgebühr fällt nur an, wenn die Händlerforderung tatsächlich über den hierfür vorgesehenen Zahlungslink beglichen wird. Eine allgemeine Careunion Servicegebühr für den Rechnungskauf wird nicht erhoben.
Die Auszahlung der Verkaufserlöse richtet sich nach dem Abschnitt „Auszahlung der Verkaufserlöse“.
Rechnungskauf durch medizinische Einrichtungen (B2B)
Der Rechnungskauf steht ausschließlich verifizierten medizinischen Einrichtungen zur Verfügung. Nach Bestellabschluss erhält die Einrichtung eine Rechnung mit einer Zahlungsfrist von 30 Tagen. Die Begleichung kann per E-Mail-Link oder direkt über das Careunion-Portal erfolgen.
Mahnverfahren bei Nichtzahlung
Bei nicht fristgerechter Zahlung einer B2B Rechnung erfolgt ein mehrstufiges Forderungsmanagement. Die nachstehenden Zeitangaben beziehen sich auf den Bestellabschluss und setzen voraus, dass die vertraglich vereinbarte Fälligkeit eingetreten ist und die gesetzlichen Voraussetzungen des Verzugs vorliegen:
- Tag 31: Zahlungserinnerung an den Käufer.
- Tag 35: erste Mahnung mit erneuter Zahlungsfrist von sieben Tagen.
- Tag 42: zweite Mahnung.
- Tag 49: dritte Mahnung; anschließend kann die Forderung dem Inkassoprozess zugeführt werden.
- Tag 56: Übergabe der weiteren Forderungsverfolgung an den Händler nach entsprechender Benachrichtigung. Die Händlerprovision wird gemäß der gesonderten Gebührenabrechnung fällig.
- Tag 77: Bei weiterhin unbeglichenen, fälligen Händlerforderungen gegenüber Careunion kann der Händlerzugang unter Beachtung der gesetzlichen Informationspflichten gesperrt werden.
Die im Prozess vorgesehenen Mahnkosten gegenüber dem Käufer betragen für die erste Mahnung 5,00 € sowie für die zweite und dritte Mahnung jeweils weitere 2,50 €. Sie werden nur verlangt, soweit hierfür eine wirksame Rechtsgrundlage besteht und die Beträge nach den gesetzlichen Maßstäben ersatzfähig sind. Dem Schuldner bleibt der Nachweis vorbehalten, dass kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Gesetzliche Verzugszinsen und nachweisbare weitere Verzugsschäden bleiben unberührt.
Inkassoverfahren und Fälligkeit der Händlergebühren
Bleibt die Käuferforderung nach den Mahnstufen offen, wird die weitere Durchsetzung nach dem vorgesehenen Prozess an den Händler übergeben. Eine rechtliche Abtretung der Forderung erfolgt nur, soweit dies wirksam vereinbart und dokumentiert ist. Careunion informiert den Händler über den Status der Forderung, die Übergabe und die fällige Provisionsabrechnung. Der Händler übernimmt anschließend die weitere Forderungsverfolgung gegenüber dem Käufer; etwaige Inkassokosten richten sich nach den gesetzlichen Voraussetzungen.
Bei Nichtzahlung fälliger Händlerforderungen kann Careunion nach entsprechender Mahnung gesetzliche Verzugszinsen und ersatzfähige Verzugsschäden geltend machen. Eine Zugangssperre erfolgt unter Berücksichtigung der anwendbaren gesetzlichen Begründungs- und Mitteilungspflichten. Nach vollständigem Ausgleich der offenen Forderungen wird eine ausschließlich hierauf gestützte Sperre aufgehoben, soweit keine anderen Sperrgründe bestehen.
Auszahlung der Verkaufserlöse
Auszahlungen der Verkaufserlöse an Händler erfolgen bei Zahlung per PayPal, Stripe (Kreditkarte) oder Stripe Klarna nach Ablauf einer Haltefrist von 30 Tagen ab dem jeweiligen Kaufdatum. Nach Ablauf dieser Frist ist eine automatische Rückerstattung über die Plattform technisch nicht mehr möglich; etwaige Rückerstattungen sind direkt zwischen Händler und Kunde abzuwickeln.
Bei Rechnungskauf (B2B) erfolgt die Auszahlung nach vollständigem Zahlungseingang und Ablauf der 30-tägigen Haltefrist ab dem Datum des Zahlungseingangs.
Zurückbehaltung von Auszahlungen
Careunion ist berechtigt, eine Auszahlung zurückzuhalten bei:
- Noch nicht abgeschlossenem Rückgabe-, Widerrufs- oder Streitverfahren
- Behördlicher Anordnung oder gerichtlicher Verfügung (z.B. Pfändung, Insolvenz)
- Begründetem Verdacht auf Betrug oder Geldwäsche (gemäß GwG)
- Technischer Störung bei Stripe oder PayPal
- Unvollständiger oder fehlerhafter Bankverbindung des Händlers
- Offenen Forderungen des Händlers gegenüber Careunion (Verrechnung)
Careunion informiert den Händler unverzüglich über eine Zurückbehaltung und den jeweiligen Grund.
Impressumspflicht und Pflichtangaben
Jeder Händler ist gemäß § 5 DDG verpflichtet, in seinem Händlerprofil auf der Plattform vollständige und korrekte Pflichtangaben zu hinterlegen. Dazu gehören mindestens:
- Vollständiger Name bzw. Unternehmensbezeichnung und Rechtsform
- Ladungsfähige Anschrift (kein Postfach)
- E-Mail-Adresse und Telefonnummer
- Umsatzsteuer-Identifikationsnummer oder Steueridentifikationsnummer, sofern vorhanden
- Handelsregisternummer und zuständiges Registergericht, sofern eingetragen
- Zuständige Aufsichtsbehörde, sofern die Tätigkeit einer behördlichen Zulassung bedarf
Händler sind für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität ihrer Pflichtangaben allein verantwortlich. Careunion behält sich vor, Händlerprofile mit fehlenden oder unrichtigen Pflichtangaben bis zur Korrektur zu deaktivieren.
Aufrechnung und Zurückbehaltungsrecht
Eine Aufrechnung durch den Händler gegenüber Forderungen von Careunion ist nur zulässig, wenn die Gegenforderung des Händlers rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von Careunion schriftlich anerkannt wurde.
Die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts durch den Händler ist ausgeschlossen, sofern es nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruht. Diese Einschränkungen gelten nicht für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB.
Pflichten der Händler
Händler sind verpflichtet:
- Ausschließlich wahrheitsgemäße und vollständige Produktinformationen einzustellen
- Sicherzustellen, dass ihre Produkte den geltenden gesetzlichen Anforderungen entsprechen, insbesondere der MDR, dem MPG sowie CE-Kennzeichnungspflichten
- Preise, Verfügbarkeiten und Lieferzeiten stets aktuell zu halten
- Alle steuerlichen Pflichten eigenverantwortlich zu erfüllen
- Reklamationen und Rückgabewünsche von Kunden innerhalb angemessener Frist zu bearbeiten
Händler sind verpflichtet, bei jedem Produktlisting folgende Mindestangaben vollständig und korrekt zu hinterlegen:
- Endpreis inklusive Mehrwertsteuer sowie Versandkosten gemäß Preisangabenverordnung (PAngV)
- Verfügbarkeit und voraussichtliche Lieferzeit
- CE-Kennzeichnung und Produktklasse nach MDR oder IVDR, sofern anwendbar
- Hersteller- und Importeurangaben gemäß MDR, sofern das Produkt ein Medizinprodukt ist
Die Pflicht zur korrekten Preisangabe nach PAngV obliegt dem Händler eigenständig. Verstöße können zu wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen führen, die auch Careunion als Plattformbetreiber betreffen können. Händler stellen Careunion von allen diesbezüglichen Ansprüchen frei.
Händler, die Medizinprodukte anbieten, sind als Inverkehrbringer im Sinne der MDR anzusehen und haften vollumfänglich für alle daraus resultierenden Pflichten, insbesondere CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärungen, Produktsicherheit und Rückrufmaßnahmen. Careunion ist von jeglicher Haftung in diesem Zusammenhang freigestellt.
Die Plattform erzwingt technisch die Ausweisung der Mehrwertsteuer im Checkout-Prozess. Ungeachtet dessen tragen Händler die vollständige steuerrechtliche Verantwortung für die korrekte Berechnung, Ausweisung und Abführung der Umsatzsteuer gegenüber den zuständigen Finanzbehörden, einschließlich des OSS-Verfahrens bei grenzüberschreitendem Handel innerhalb der EU.
Folgende Verhaltensweisen sind auf der Plattform ausdrücklich untersagt:
- Preisabsprachen oder andere wettbewerbswidrige Absprachen zwischen Händlern
- Fake-Bestellungen oder missbräuchliche Nutzung der Plattform zur Provisionsvermeidung
- Direkte Kontaktaufnahme mit Kunden außerhalb der Plattform zur Umgehung von Provisions- und Servicegebühren
- Vergabe von Unterlizenzen oder Weiterverkauf des Plattformzugangs an Dritte
- Nutzung der Plattform zur Vermarktung von Angeboten Dritter ohne schriftliche Genehmigung durch Careunion
Händler, die über die Plattform auch an Verbraucher verkaufen, sind gesetzlich verpflichtet, ihren Kunden eine eigenständige Widerrufsbelehrung gemäß Anlage 1 zu Art. 246a § 1 Abs. 2 EGBGB als separates Dokument bereitzustellen. Careunion stellt hierfür keine Vorlage bereit; Erstellung und rechtliche Prüfung obliegen ausschließlich dem Händler.
Händler, die an Verbraucher verkaufen, haben die jeweils geltenden Informationspflichten zur Verbraucherstreitbeilegung, insbesondere nach dem VSBG, eigenverantwortlich zu erfüllen. Ein Hinweis auf die eingestellte EU Plattform zur Online Streitbeilegung ist nicht mehr erforderlich.
Haftung von Careunion
Careunion haftet unbeschränkt für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) haftet Careunion der Höhe nach begrenzt auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden.
Im Übrigen ist die Haftung von Careunion ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für die inhaltliche Richtigkeit von Produktbeschreibungen, die Qualität der durch Händler gelieferten Waren sowie für Schäden aus verspäteten oder ausgebliebenen Lieferungen.
Careunion ist nicht verantwortlich für die Einhaltung gewerberechtlicher oder arzneimittelrechtlicher Vorschriften durch Händler.
Careunion haftet nicht für Schäden durch technisch bedingte Ausfälle, Unterbrechungen oder Einschränkungen der Plattformverfügbarkeit, sofern diese nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Careunion beruhen. Dies gilt insbesondere für Ausfälle durch Wartungsarbeiten, Störungen bei Drittanbietern oder höhere Gewalt.
Geistiges Eigentum und Nutzungsrechte
Händler versichern, dass sie für alle auf der Plattform hochgeladenen Inhalte – insbesondere Produktbilder, Produktbeschreibungen, Logos und sonstige Materialien – über die erforderlichen Nutzungsrechte verfügen.
Mit dem Hochladen von Inhalten räumt der Händler Careunion ein nicht ausschließliches, übertragbares, räumlich und zeitlich unbeschränktes Nutzungsrecht ein, die Inhalte zum Zweck des Betriebs, der Darstellung und Vermarktung der Plattform zu verwenden.
Händler stellen Careunion von allen Ansprüchen Dritter frei, die aus einer Verletzung von Urheber-, Marken- oder sonstigen Schutzrechten durch die hochgeladenen Inhalte entstehen. Careunion behält sich das Recht vor, rechtsverletzende Inhalte unverzüglich zu entfernen.
Laufzeit und Kündigung
Die Nutzungsvereinbarung zwischen Careunion und Händlern wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Händler können mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende in Textform kündigen. Careunion kann ordentlich mit einer Frist von mindestens 30 Tagen zum Monatsende in Textform kündigen, unter Angabe der gesetzlich erforderlichen Begründung und vorbehaltlich längerer zwingender Fristen.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei: wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen diese AGB, Anbieten unzulässiger Produkte, anhaltender Nichtzahlung fälliger Gebühren trotz Mahnung.
Ausstehende Zahlungsverpflichtungen des Händlers gegenüber Careunion bleiben von einer Kündigung unberührt.













